Das neue Vergaberecht. Eine systematische Darstellung der neuen EU-Vergaberichtlinien 2014.

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Bundesanzeiger

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DE

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Köln

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ZLB: R 628/506

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Am 17.4.2014 sind die neuen EU-Richtlinien über die klassische Vergabe (2014/24/EU), die Vergabe von Aufträgen im Sektorenbereich (2014/25/EU) sowie über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU) in Kraft getreten. Ziele dieser seit 2009 umfassendsten Novellierung des Vergaberechts sind u.a. eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren, eine Erweiterung der elektronischen Vergabe sowie die Verbesserung des Zugangs für kleine und mittlere Unternehmen zu den Vergabeverfahren. Außerdem werden zahlreiche, bisher nur durch Richterrecht entwickelte Grundsätze erstmalig kodifiziert. Der deutsche Gesetzgeber hat nun bis zum 18.4.2016 Zeit, die Richtlinien in das nationale Recht umzusetzen. Aber bereits jetzt wirkt sich die Novelle auf die Rechtsprechung aus. Der Leitfaden zeigt die wichtigsten Änderungen des künftigen Vergaberechts anhand ausgewählter, für die Praxis besonders relevanter Themenfelder auf. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Chancen und künftigen Risiken des neue Vergaberechts. Außerdem analysieren die Autoren, welche Schwierigkeiten dem nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinien begegnen und zeigen Lösungswege auf.

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272 S.

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Schriftenreihe des forum vergabe; 49