Kindergartenbedarfsplan der Stadt Herford. 3. Fortschreibung für die Kindergartenjahre 1984/85-1989/90.

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SEBI: 79/2093-Fortschr.3-4

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Nach Pargr. 7 des Kindergartengesetzes NW ist das Jugendamt verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Plätze im Versorgungsbereich zur Verfügung stehen. Bei der Planung sind die folgenden Kriterien zu berücksichtigen: zumutbare Entfernung, Versorgungsgrad von mindestens 75Proz. der Kindergartenkinder, vorrangiger Bedarf für besondere Gruppe (z. B. berufstätige Eltern, sozial und wirtschaftlich benachteiligte Gruppen). Außerdem muß der Bedarfsplan Angaben zur Dringlichkeit einzelner Vorhaben enthalten. Die Planungsfortschreibung analysiert die demographische Entwicklung einschließlich der ausländischen Kinder sowie der Angebotskapazitäten. Für den Planungszeitraum wird von einer Bedarfsdeckung von 85Proz. ausgegangen. In der Aufschlüsselung nach Stadtteilen ergeben sich Über- und Unterversorgungen. bre/difu

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Kindergartenbedarfsplan, Jugendhilfe, Bevölkerungsentwicklung, Kindertageseinrichtung, Bedarfsanalyse, Planungsziel, Versorgungsgrad, Ausländer, Stadtteil, Demographie, Sozialinfrastruktur, Bildung/Kultur, Kindergarten

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Herford: (1990?), 59 S., Abb.

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Kindergartenbedarfsplan, Jugendhilfe, Bevölkerungsentwicklung, Kindertageseinrichtung, Bedarfsanalyse, Planungsziel, Versorgungsgrad, Ausländer, Stadtteil, Demographie, Sozialinfrastruktur, Bildung/Kultur, Kindergarten

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