Anlagenzusammenfassung und Anlagenbegriff nach dem EEG 2009.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
"Anlage" ist der zentrale Begriff im Recht der Erneuerbaren Energien im Strombereich. Anlagen dienen dazu, erneuerbare Energieträger wie solare Strahlungsenergie, Biomasse oder Wind in Strom umzuwandeln. Für die Anwendung des Rechts der Erneuerbaren Energien, insbesondere zur korrekten Ermittlung der gesetzlichen Mindestvergütung, ist es daher von höchster Relevanz, trennscharf zu erfassen, was eine "Anlage" ist. Hierzu gehört notwendigerweise zu unterscheiden, wann eine und wann mehrere Anlagen im rechtlichen Sinne vorliegen. Um die Frage zu beantworten, was eine "Anlage" im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist, hat sich der Gesetzgeber zweier Regelungsinstrumentarien bedient: Der Definition der Anlage im technischen Sinne sowie ergänzend der vergütungsseitigen, fiktiven Anlagenzusammenfassung. Die offenen Rechtsfragen zur Anlagenzusammenfassung sind durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die Änderung des EEG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und eine Vielzahl von Entscheidungen der Clearingstelle EEG weitgehend beantwortet.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 6
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S. 291-295