Studienreform Architektur. Entwurf der Empfehlungen der überregionalen Studienreformkommission Architektur vorgelegt.

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IRB: Z 801

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Abstract

Verschiedenartig, aber doch gleichwertig, soll die Ausbildung der Architekturstudenten sein und sie muss der schnellen Entwicklung der Wissenschaft sowie den Veränderungen in der Berufswelt Rechnung tragen. Aus diesem Grund werden Studienreformkommissionen mit Vertretern aus dem Bereich der Hochschulen, von staatlichen Stellen und Fachvertretern aus der Berufspraxis gebildet. Diese überregionale Kommission hat jetzt ihre Empfehlungen vorgelegt: die Fächergruppen wurden in dem Bereich "Bauausführung" erweitert und das Fach "Entwerfen" wieder als eigener Lehrbereich ausgewiesen. Die Studienzeit beträgt an den wissenschaftlich/künstlerischen Hochschulen 10 Semester und 6 Monate für die Diplomarbeit, bei Fachhochschulen acht bzw. 9 Semester mit Diplomarbeit. Die Empfehlungen der Kommission werden zur Zeit in den Architektenkammern diskutiert. (-z-)

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Architektenausbildung, Studiengang, Hochschule, Fachhochschule, Studienreform, Reformvorschlag, Architekturstudium, Ausbildungszeit, Ausbildungsreform, Lehrbereich, Lehrfach, Überregional, Praxissemester, Ausbildung

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In: Dt.Architektenbl., 17(1985), Nr.10, S.1249-1250

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Architektenausbildung, Studiengang, Hochschule, Fachhochschule, Studienreform, Reformvorschlag, Architekturstudium, Ausbildungszeit, Ausbildungsreform, Lehrbereich, Lehrfach, Überregional, Praxissemester, Ausbildung

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