Fahrtenbuchauflagen gemäß § 31a StVZO für den gesamten Fahrzeugfuhrpark.

Fromm, Ingo E.
Kohlhammer
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Datum

2017

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Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0342-5592

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Verwaltungsbehörde kann gem. § 31a StVZO einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Maßnahme soll dafür Sorge tragen, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist. Die Anordnung richtet sich an den Fahrzeughalter, weil dieser die Verfügungsbefugnis und die Möglichkeit der Kontrolle über sein Fahrzeug besitzt. Nach der Nichtermittlung des Fahrers eines Firmenfahrzeugs wird seitens des Halters von mehreren Fahrzeugen befürchtet, dass nun sein gesamter Fuhrpark mit Fahrtenbuchauflagen belegt wird. Dabei kann es sich, je nach Größe seiner Fahrzeugflotte, um eine erhebliche Belastung handeln. Der Beitrag beleuchtet die jüngste Entwicklung der Verwaltungsgerichte hierzu.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Verwaltungsrundschau

Ausgabe

Nr. 4

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 117-121

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen