Der verfassungsrechtliche Stellenwert der Stadt-Umland-Verbände. Beitrag beruht auf einem Vortrag auf dem Kommunalwissenschaftlichen Hearing "Der Stadt-Umland-Verband - Eine notwendige Alternative im Kommunalsystem?" am 25.9.1979 in Hannover.
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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Abstract
Die verfassungsrechtliche Sicherung der großen Vielfalt von Stadt-Umland-Verbänden wird anhand Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz überprüft. Soweit der Gesetzgeber sich darauf beschränkt, unter Beibehaltung der Gemeinden zusätzliche Verwaltungsorganisationen mit begrenzten Kompetenzen zu schaffen, die den herkömmlichen Trägern kommunaler Selbstverwaltung einen ausreichenden Wirkungskreis belassen, bestehen aus der Sicht des Artikel 28 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Derartige Organisationen sind erst dann verfassungsrechtlich bedenklich, wenn sie dazu führen, dass den Gemeinden und Kreisen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsraum zur kraftvollen Bestätigung der gemeindlichen Selbstverwaltung nicht mehr verbleibt (Beispiel: Übernahme der Flächennutzungsplanung). Es folgt eine Darstellung von verfassungsrechtlichen Maßstäben für die Stadt-Umland-Verbände in der Gebietsreform und in der Funktionalreform. bm
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Staat/Verwaltung, Verband, Gemeinde, Selbstverwaltung, Stadt-Umland-Verband, Grundgesetz, Artikel 28, Gebietsreform, Funktionalreform
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Städte- und Gemeindebund 35(1980)Nr.2, S.41-46, Lit.
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Staat/Verwaltung, Verband, Gemeinde, Selbstverwaltung, Stadt-Umland-Verband, Grundgesetz, Artikel 28, Gebietsreform, Funktionalreform