Das Überwachungsrechtsverhältnis. Wirtschaftsüberwachung in gewerbepolizeirechtlicher Tradition und wirtschaftsverwaltungsrechtlichem Wandel.

Mohr
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Mohr

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DE

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Tübingen

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ZLB: 92/4406

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Zusammenfassung

Das Recht der Wirtschaftsüberwachung darf weder aus einer liberalistisch verkürzten Freiheits- noch aus einer etatistisch überhöhten Staatsperspektive systematisiert werden. Grundprinzip des Überwachungsrechtsverhältnisses ist deshalb ein Freiheitsprinzip, dessen rechtsverhältnisspezifische Ambivalenz die Unternehmergrundrechte ebenso gewährleistet wie die Grundrechte des vom unternehmerischen Freiheitsgebrauchs Betroffenen. Im ersten Teil der Untersuchung wird dieses Prinzip aus seinen dogmengeschichtlichen, dogmenphilosophischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen, im zweiten Teil in seinen verwaltungsrechtlichen Einzelheiten von der Begründung über die Inhaltsbestimmung bis zur Beendigung des Überwachungsrechtsverhältnisses entwickelt. Im Untertitel kommt das Anliegen einer zeitgemäßen, den heutigen Gefahren wirtschaftlicher Tätigkeit angemessenen Dogmatik zum Ausdruck, die sich der gewerbepolizeilichen Tradition der Wirtschaftsüberwachung ebensowenig verschließt wie deren wirtschaftsverwaltungsrechtlichem Wandel. goj/difu

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XIV, 376 S.

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Jus publicum. Beiträge zum öffentlichen Recht; 4