Durchbruch für das A-Modell im Fernstraßenausbau?

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558

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Abstract

Ende Februar 2005 gab es aus dem Bundesverkehrsministerium den offiziellen Start für den Ausbau der ersten fünf Autobahnabschnitte in der Privatisierungsform der so genannten "A-Modelle". Im Gegensatz zu den schon durch das 1994 verabschiedete Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz eingeführten so genannten "F-Modellen", die unmittelbar mautpflichtige besondere Erschwernisabschnitte (in der Praxis insbesondere Tunnel- und Brückenbauten) zum Gegenstand haben, betreffen die gesetzlich nicht gesondert geregelten A-Modelle den mehrstufigen Autobahnausbau, und zwar bei indirekter Gegenfinanzierung durch die seit dem 1.1.2005 erhobene Lkw-Maut und eine Anschubfinanzierung des Bundes. Alle fünf Projekte sollen noch 2005 angestoßen werden. Bereits am 18.3.2005 wurde das Vergabeverfahren für den Ausbau der A8 unter der Nr. 2005/S55-052877 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund untersuchen die Autoren die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen A-Modellen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zum Erfolg verholfen werden kann. difu

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 5

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S. 241-249

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