Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Gemeinden.
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DE
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0939-4680
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IRB: Z 1748
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Abstract
Die Strukturunterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern müssen gemäß dem Postulat der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Bundesländern schrittweise überwunden werden. Spezifisch für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch ein besonderes Städtebaurecht geschaffen, das den Städten und Gemeinden einen breiten Handlungsspielraum läßt. Das Planungsgebiet hat für sich und den Verflechtungsbereich marktwirtschaftliche und infrastrukturelle Funktionen zu erfüllen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen in ihrer Vorbereitung und Durchführung durch den Bund, die Länder, die Gemeindeverbände und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unterstützt werden, sie sollen Gebäudesanierungen jeweils einbetten. Träger öffentlicher Belange , deren Aufgabenbereiche durch die Sanierung berührt werden, sind von vorneherein in die Planungen einzubeziehen.
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Bausanierung
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Nr.5
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S.85-90 (5 S.)