Vorläufiger Rechtsschutz im Recht der Europäischen Gemeinschaft unter Berücksichtigung seiner Ausgestaltung in den Mitgliedstaaten.

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Bonn

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ZLB: 95/4440

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DI

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Abstract

Im EG-Vertrag (EGV) gilt das Prinzip der sofortigen Vollziehung gemeinschaftsrechtlicher Maßnahmen; Klagen entfalten keine aufschiebende Wirkung. Die Zulässigkeit eines beim Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestellten Eilantrags ist durch die Anhängigkeit der Hauptsache bedingt. Die Begründetheit erfordert, daß Dringlichkeit und Notwendigkeit der beantragten Eilmaßnahme glaubhaft gemacht werden. Die Studie untersucht dieRegelung des vorläufigen Rechtsschutzes in den EG- Mitgliedstaaten, problematisiert Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten in Vertragsverletzungsverfahren und erörtert die Vorabentscheidung gemäß Art. 177 EGV; dabei wird insbesondere die neuere Rechtsprechung des EuGH berücksichtigt; es werden Konsequenzen daraus für den vorläufigen Rechtsschutz im deutschen Recht gezogen. kmr/difu

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ca. 250 S.

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