Volkswille und repräsentative Entscheidung. Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit von Volksabstimmungen nach dem Grundgesetz.

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SEBI: 92/729

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Der Verfasser sieht in der Frage, ob und inwieweit das Grundgesetz über den Fall des Art. 29 (Neugliederung des Bundesgebiets) hinaus Volksbefragungen, Volksbegehren und Volksentscheide zuläßt, "das wohl aktuellste Problem im Zusammenhang mit den Fragestellungen einer parlamentarischen Demokratie" (S. 29). Demzufolge beschäftigt sich die Arbeit nach einem historischen Überblick über die Regelungen dieser Rechtsinstitute hauptsächlich mit den Artikeln des Grundgesetzes, welche eine Aussage über weitergehende Einflußmöglichkeiten des sogenannten Volkswillens enthalten könnten. Insbesondere Art. 20 Abs. 2 Satz 2, 28 Abs. 1 GG werden dabei als Grundlagen des Demokratieprinzips einbezogen. Dem gegenüber wird das Repräsentationsprinzip, vor allem seine Ausprägung in Art. 38 GG diskutiert, welches eine Eingrenzung der direkten Durchsetzung des Volkswillens darstellt. anj/difu

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Demokratie, Plebiszit, Volksabstimmung, Rechtsprechung, Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksentscheid, Willensbildung, Repräsentation, Partizipation, Rechtsvergleichung, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht

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Baden-Baden: Nomos (1991), 532 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Kiel 1990/91)

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Demokratie, Plebiszit, Volksabstimmung, Rechtsprechung, Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksentscheid, Willensbildung, Repräsentation, Partizipation, Rechtsvergleichung, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht

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