Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf dem Gebiet Inneres und Justiz, unter besonderer Berücksichtigung der Asyl- und Einwanderungspolitik sowie der polizeilichen Zusammenarbeit. Zugleich ein Beitrag zur Regierungskonferenz 1996 zur Revision des Maastricht-Vertrags.

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ZLB: 99/452

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Den Schwerpunkt der Arbeit bilden die durch den Unionsvertrag geschaffenen Grundlagen der Zusammenarbeit, in den Bereichen Justiz und Inneres. Zum besseren Verständnis werden die Kooperationen in diesen Bereichen vor Gründung der Europäischen Union in ihren wesentlichen Entwicklungslinien festgehalten. Anschließend werden die Verhandlungen der Regierungskonferenzen verfolgt, die in die vorhandene Struktur des, die Union gründenden Vertrages einflossen. Schließlich werden die ersten Ergebnisse der nach Maastricht erfolgten Zusammenarbeit, hinsichtlich der Bereiche Asyl, Einwanderung, Polizeiliche Zusammenarbeit, Europol betrachtet. Hierbei sind die bis 1.4.96 ergangenen Rechtsakte berücksichtigt. kirs/difu

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XII, 238 S.

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