"In-house"-Fähigkeit kommunaler Gemeinschaftsunternehmen.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Der EuGH hat mit der "Coditel"-Entscheidung vom 13. 11. 2008 eine Meilenstein-Entscheidung zur "In-house"-Fähigkeit kommunaler Gemeinschaftsunternehmen getroffen. In der Vergangenheit war streitig, ob Gemeinden bei der Vergabe an Unternehmen, an denen sie gemeinsam mit anderen Kommunen beteiligt sind, das In-house-Privileg in Anspruch nehmen und auf eine Ausschreibung verzichten können. Der Gerichtshof hat nunmehr bestätigt, dass eine In-house-Vergabe in einer solchen Konstellation bei richtiger Ausgestaltung möglich ist. Das Urteil klärt damit eine der wichtigsten verbliebenen Fragen an der Schnittstelle von interkommunaler Zusammenarbeit und Vergaberecht. Zugleich enthält das Urteil praxisrelevante Aussagen zu den allgemeinen Anforderungen an die "In-house-Fähigkeit" kommunaler Beteiligungsunternehmen. Der Beitrag analysiert die Entscheidung und skizziert die Konsequenzen, die sich daraus für die Ausgestaltung kommunaler Unternehmensbeteiligungen ergeben.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 4

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S. 222-225

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