Bundesgebührengesetz und Zeitgebühr. Neue Bedeutung für ein hergebrachtes Rechtsinstitut.
Kohlhammer
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Datum
2016
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Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0029-859X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 622 ZB 1139
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Beitrag befasst sich mit der in § 11 Abs. 1 Nr. 2 Bundesgebührengesetz (BGebG) geregelten Zeitgebühr. In Abkehr von dem früheren § 3 Satz 1 Verwaltungskostengesetz des Bundes, der als Leitprinzip das Äquivalenzprinzip vorgesehen hat, soll nach dem BGebG das Kostendeckungsprinzip (§ 9 Abs. 1 Satz 1 BGebG) leitendes Prinzip für die Gebührengestaltung sein. Daher wird die Zeitgebühr, mit der dieses Ziel im Regelfall am einfachsten zu erreichen ist, künftig im Mittelpunkt gebührenrechtlicher Fragestellungen stehen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die öffentliche Verwaltung
Ausgabe
Nr. 7
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 293-297