Die schleichende Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung.

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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960

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Zusammenfassung

Kritischer Kommentar zu einem Gutachten für den Niedersächsischen Minister des Innern über ,,Die Zulässigkeit raumordnerischer Festlegungen für Gemeindeteile''. Die Landesplanung sollte als Rahmenplanung derart angelegt sein, daß die jeweilige darunterliegende Planungsebene einen hinreichenden, d. h. essentiellen Gestaltungsspielraum behält. Davon könne bei der Festlegung raumordnerischer Merkmale nicht die Rede sein.

Beschreibung

Schlagwörter

Landesplanung, Raumordnung, Kommunale Selbstverwaltung, Planung

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In: Städte- u.Gemeindebund, Göttingen 32 (1977), 5, S. 132-136, Lit.

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Landesplanung, Raumordnung, Kommunale Selbstverwaltung, Planung

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