Naturschutzrechtliche Prüfpflichten bei zugelassenen und bestandskräftigen Straßenbauvorhaben.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160
TIB: ZB 3623

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Abstract

Straßenbauvorhaben in Deutschland stehen vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvorschriften des Arten-, Habitat- und Umweltschadensrechts vor großen Herausforderungen in der Planungs- und Umsetzungspraxis. Die europäischen Rechtsvorschriften sind nicht nur unumgänglicher Prüfpunkt bei der Prüfung der Zulässigkeit von Straßenbauvorhaben im Rahmen der Zulassungsentscheidung. Sie können auch Prüfpunkt bei bereits zugelassenen Straßenbauvorhaben sein, wenn naturschutzrechtliche Konflikte nach der Zulassungsentscheidung auftreten oder erkannt werden. Dieser Artikel soll klären, ob und inwieweit die Vorschriften des Artenschutz-, Umweltschadens- und Habitatschutzrechts bei zugelassenen Straßenbauvorhaben beachtet werden müssen.

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Natur und Recht

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Nr. 7

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S. 453-457

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