Altlastensanierung nach dem Verursacherprinzip? Rechtsfragen der Kostenübernahme vor dem Hintergrund der Legalisierungswirkung von Genehmigungen.
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1988
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SEBI: 89/713
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Bei dem Problem der Altlastensanierung geht es in rechtlicher Hinsicht hauptsächlich um die Frage, wer die Altlasten zu beseitigen und die Kosten dafür zu tragen hat. Anstelle oder neben dem Verursacher der Gewässer- oder Bodenverunreinigung kommt der Staat, der die Verunreinigung zugelassen hat, als Verantwortlicher in Betracht. Für die Inanspruchnahme des Verursachers muß mangels Spezialgesetzgebung zumeist auf das allgemeine Ordnungsrecht zurückgegriffen werden. Bei dessen Anwendung bildet die Legalisierungswirkung behördlicher Gestattungsakte eines der Hauptprobleme. Der Verfasser bietet insoweit drei Lösungsmöglichkeiten an: 1. Die Legalisierungswirkung einer Genehmigung endet in der Regel mit deren Außerkrafttreten; 2. Die Anwendung der ordnungsrechtlichen Generalklausel ist nur bei Altlastengefahren, die von der Genehmigungsklausel erfaßt sind, ausgeschlossen; 3. Anfänglich nicht erkennbare Gefahren werden von der Regelungswirkung repressiv verbotener Tätigkeiten umfaßt. vka/difu
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Berlin: E.Schmidt (1988), XV, 213 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Göttingen 1988)
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Serie/Report Nr.
Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 24