Tradition als eine Grundlinie der Verfassungsentwicklung - Rechtsgeltung in "Gegenwart aus Vergangenheit".

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Hinweis auf "Tradition" ist eine gängige Begründungsform in juristischen, vor allem verfassungsrechtlichen Untersuchungen wie in der Praxis. Begrifflich bedarf das "Herkommen" jedoch noch weiterer Klärung, als Form oder wenigstens Element rechtlicher Verbindlichkeit. Dazu wird hier ein Beitrag geboten zu Rechtsgeltung als "Gegenwart aus Vergangenheit", "Zukunft als deren dynamisches Weiterwirken". Es geht um "Bewährtes" in Spannung zum "Fortschritt", damit letztlich vor allem um Formen des Verfassungswandels. Dies führt ferner zu Problemen der Bedeutung des frühe(re)n, des "ersten Wortes", eines Humanismus als Bildungswert und einer christlichen Tradition, als geistigen Verfassungsgrundlagen. Es sind dies Grundsatzprobleme, die sich aber laufend auch der täglichen Praxis der Normgebung und Normanwendung stellen.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 13

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S. 503-509

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