Les etablissements scolaires a l'epreuve de la decentralisation. (Schulanlagen im Test der Dezentralisierung.)

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IRB: Z 1328

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Abstract

Seit dem 1. Januar 1986 ist in Frankreich die Dezentralisierung wirksam. Zuvor bauten die Gemeinden die Kindergärten und Grundschulen und der Staat finanzierte die Gesamtschulen und Gymnasien. Die Gemeinden konnten wählen, ob sie die Bauleitung dem Staat übertragen oder selber übernehmen wollten. Für die Kindergärten und Grundschulen änderte sich wenig, für die Gymnasien und Gesamtschulen jedoch verändert die Dezentralisierung viel. Die Kompetenzen werden verlegt, oder genauer, geteilt. Der Staat erteilt keine direkten Aufträge mehr und kommt auch nicht mehr für die Erbauung und die Unterhaltung der Gesamtschulen und Gymnasien auf. Die Gesamtschulen werden von den Departments und die Gymnasien und Berufsschulen von den Bezirken finanziert. Ein Gesetz vom Juli 1983 ermöglicht es, die Schulräume außerhalb des Unterrichts zu nutzen, zugänglich für die Bewohner des Stadtviertels für Fortbildungslehrgänge, für Kinovorstellungen u.ä. So bietet der Schulbau heute Anlass und Gelegenheit zur stärkeren Orientierung der Architektur am öffentlichen Raum. (GUS)

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Bildungseinrichtung, Schulbau, Schulplanung, Trägerschaft, Dezentralisation, Nutzung, Gestaltung, Bauobjekt, Bildung/Kultur, Schule

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In: Tech.et Archit., (1986), Nr.363, S.30-35, Abb.

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Bildungseinrichtung, Schulbau, Schulplanung, Trägerschaft, Dezentralisation, Nutzung, Gestaltung, Bauobjekt, Bildung/Kultur, Schule

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