Zivilrechtliche Regelungsmöglichkeiten zur Erzielung städtebaulicher und architektonischer Gestaltungsqualität.

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SEBI: 81/3990

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Abstract

Der Begriff ,,Gestaltungsqualität'' als ästhetisches Moment eines Bauwerkes ist objektiv kaum faßbar, deshalb sollten Reglementierungen in diesem Bereich minimiert werden. Eine Gestaltungsfreiheit im künstlerischen Bereich ist aber gegen den funktionalen Bereich, in dem Ordnungselemente notwendig sind, abzugrenzen. Hierunter fallen Regelungen zur Ver- und Entsorgung von baulichen Einheiten, die Einfügung in die Infrastruktur eines Baugebietes u.ä. Grundlagen für zivilrechtliche Regelungsmöglichkeiten sind das Sachenrecht des BGB im Zusammenhang mit Erbbaurechtsverordnung und Wohnungseigentumsgesetz und das Schulrecht des BGB. Der Autor zeigt in diesem Rahmen Regelungsmöglichkeiten, unterschieden nach Regelungen mit dringlicher Wirkung und Regelungen mit schuldrechtlicher Wirkung, auf. ws/difu

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Städtebau, Stadtgestaltung, Architektur, Zivilrecht, Baurecht, Stadtentwicklungsplanung

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In: Frey, Roland u.a.: Gestaltungsqualität durch Regelungsmöglichkeiten, Stuttgart: (1981), S. 63-72,

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Städtebau, Stadtgestaltung, Architektur, Zivilrecht, Baurecht, Stadtentwicklungsplanung

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Forum für Stadtentwicklungs- und Kommunalpraxis; 2