Öffentlichkeitsbeteiligung bei UVP-Verfahren.

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Bonn

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ZLB: 93/2440

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RE

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Abstract

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Einerseits soll damit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Bedenken und Anregungen in den Planungsprozeß einzubringen, Transparenz bei der Planung einzufordern und die Prüfung auch von Projektalternativen zu verlangen. Andererseits ermöglicht die Öffentlichkeitsbeteiligung eine umfassendere und bessere Beurteilung von Projektauswirkungen, weil zusätzliche Informationen gerade auch von Betroffenen berücksichtigt werden können. Es werden die bisherigen Erfahrungen mit der Öffentlichkeitsbeteiligung dargestellt und einer kritischen Bilanzierung unterzogen. Es werden Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, wie dem Anspruch und den Anforderungen einer ernsthaften Bürgerbeteiligung entsprochen werden kann. difu

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XVI, 117 S.

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Planung und Praxis im Umweltschutz; 4