Das Binnenrecht der Bundestagsfraktionen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 95/2692

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DI
S

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Abstract

Durch das nach langen Beratungen verabschiedete Fraktionsgesetz, welches am 1.1.1995 in Kraft getreten ist, haben Organisation und Verfahren der Willensbildung in den Fraktionen eine Regelung erfahren. Die Fraktionen sind als Zusammenschlüsse von Abgeordneten einer Partei ein Teil des Verfassungsorgans Parlament. Nach einem historischen Abriß der Entwicklung von Fraktionen in ihrer parlamentarischen Praxis, Organisation und Arbeitsweise von der Frankfurter Nationalversammlung und den Parlamenten Preußens bis hin zur Gegenwart folgt eine Definition des Fraktionsbinnenrechts (fraktionsinterne Rechte und Pflichten der Fraktionsmitglieder). Dem schließt sich die Erörterung der Rechtsquellen dieses Fraktionsbinnenrechts aus der Geschäftsordnung und dem Fraktionsgesetz an. Im weiteren werden Auswirkungen von Verstößen gegen die Fraktionsgeschäftsordnung und Rechtsschutzmöglichkeiten einzelner Fraktionsmitglieder behandelt. rebo/difu

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224 S.

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Beiträge zum Parlamentsrecht; 28