Luzern - Mitsprache der Bevölkerung. Mit offener Quartierplanung zur sanften Stadterneuerung.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 271
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Zu den Aufgaben, Pflichten und Funktionen des Stadtarchitekten bei der Koordination und Betreuung der Stadtraumgestaltung gehört auch die Prüfung sämtlicher Baugesuche auf Stadtbildverträglichkeit. Die Tätigkeit umfasst ein breites kulturpolitisches Spektrum, gewissermaßen ein Wirken als "Ombudsman" in den zahllosen Problemlösungsabläufen der Stadtentwicklung. Sie erfolgt im Alleingang und ohne eigene Kredite. Enge Beziehungen bestehen zur kantonalen Denkmalpflege. Aus der 15-jährigen Ausarbeitung des neuen Bau- und Zonenreglementes wurden die Anliegen der 12 Stadtquartiere unter der Leitung eines unabhängigen Quartierplaners vorbereitet. Die Aufgaben der Stadtreparatur werden im Einzelnen dargestellt, drei Projekte verdeutlichen die Ergebnisse. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Stadtplanung, Bahnhof, Platzgestaltung, Stadthaus, Umbau, Neubau, Geschäftshaus, Architekt, Quartiersplanung, Zonenplan, Offene Planung, Mitsprache, Stadtreparatur, Wohnhaus, Stadterneuerung, Entwicklungsmaßnahme
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
In: Archithese, 21(1991), Nr.6, S.35-38, Abb.;Grundr.;Schn.;Modelldarst.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Stadtplanung, Bahnhof, Platzgestaltung, Stadthaus, Umbau, Neubau, Geschäftshaus, Architekt, Quartiersplanung, Zonenplan, Offene Planung, Mitsprache, Stadtreparatur, Wohnhaus, Stadterneuerung, Entwicklungsmaßnahme