Luzern - Mitsprache der Bevölkerung. Mit offener Quartierplanung zur sanften Stadterneuerung.
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IRB: Z 271
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Abstract
Zu den Aufgaben, Pflichten und Funktionen des Stadtarchitekten bei der Koordination und Betreuung der Stadtraumgestaltung gehört auch die Prüfung sämtlicher Baugesuche auf Stadtbildverträglichkeit. Die Tätigkeit umfasst ein breites kulturpolitisches Spektrum, gewissermaßen ein Wirken als "Ombudsman" in den zahllosen Problemlösungsabläufen der Stadtentwicklung. Sie erfolgt im Alleingang und ohne eigene Kredite. Enge Beziehungen bestehen zur kantonalen Denkmalpflege. Aus der 15-jährigen Ausarbeitung des neuen Bau- und Zonenreglementes wurden die Anliegen der 12 Stadtquartiere unter der Leitung eines unabhängigen Quartierplaners vorbereitet. Die Aufgaben der Stadtreparatur werden im Einzelnen dargestellt, drei Projekte verdeutlichen die Ergebnisse. (-y-)
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Stadtplanung, Bahnhof, Platzgestaltung, Stadthaus, Umbau, Neubau, Geschäftshaus, Architekt, Quartiersplanung, Zonenplan, Offene Planung, Mitsprache, Stadtreparatur, Wohnhaus, Stadterneuerung, Entwicklungsmaßnahme
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In: Archithese, 21(1991), Nr.6, S.35-38, Abb.;Grundr.;Schn.;Modelldarst.
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Stadtplanung, Bahnhof, Platzgestaltung, Stadthaus, Umbau, Neubau, Geschäftshaus, Architekt, Quartiersplanung, Zonenplan, Offene Planung, Mitsprache, Stadtreparatur, Wohnhaus, Stadterneuerung, Entwicklungsmaßnahme