Fahrverbot trotz langer Verfahrensdauer.
Beck
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Bandtitel
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0934-1307
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4033-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
StVG § 25: 1) Ein Zeitablauf von zwei Jahren seit der Tat hat nicht zwingend zur Folge, dass von einem Fahrverbot abzusehen ist. Der Zeitrahmen von zwei Jahren ist lediglich ein Anhaltspunkt dafür, dass eine tatrichterliche Prüfung, ob das Fahrverbot seinen erzieherischen Zweck noch erfüllen kann, nahe liegt. 2) Bei der Prüfung anhand des konkreten Einzelfalls ist zu berücksichtigen, worauf die lange Verfahrensdauer zurückzuführen ist, insbesondere ob hierfür maßgebliche Umstände im Einflussbereich des Betr. liegen oder Folge gerichtlicher oder behördlicher Abläufe sind. BayObLG, Beschluss vom 19.2.2004 - 1 ObOWi 40/04. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Ausgabe
Nr. 4
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Seiten
S. 210