Außenanlagen - Teilaspekte aus dem Planungs-, Miet- und Nachbarrecht des Lärmschutzes, der Abfallbeseitigung sowie Haftungsfragen.

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IRB: Z 877

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Die Ordnungsfunktion des Rechts ist gerade in einem Bereich wie der Außenanlagen, wo viele streitende Interessen gegeben sind, nötig. Teilaspekte des Planungsrechts befassen sich mit Stellplätzen und Grünanlagen. Das Nachbarrecht geht auf nachbarschützende Normen, wie Abstandsregelungen, Rücksichtnahmen u.a. ein. Ein bedeutsamer Teil des Rechts der Außenanlagen regelt das Mieter-Vermieter-Verhältnis, wie die Verkehrssicherungspflichten, die Mieterrechte auf Umgestaltungen der Außenanlagen, die Schutzpflichten zugunsten anderer Mieter oder die Streupflicht. hb

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Recht, Bundesbaugesetz, Planungsrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Lärmschutz, Abfallbeseitigung, Verkehrssicherungspflicht, Mieter, Vermieter, Außenanlage

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 72(1982)Nr.3, S.112-119

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Recht, Bundesbaugesetz, Planungsrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Lärmschutz, Abfallbeseitigung, Verkehrssicherungspflicht, Mieter, Vermieter, Außenanlage

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