Kosten eines Arbeitsplatzes. Stand 1997.

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Köln

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ZLB: Zs 2141-1998,7-4

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Abstract

Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten und den Gemeinkosten. Sie können herangezogen werden zur fortlaufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, für die Personalkostenermittlung im Zuge der Haushalts- und Finanzplanung, zum Feststellen der finanziellen Auswirkungen von Stellenplanänderungen, für die Ermittlung von Produktkosten, für die Ermittlung von Verwaltungskostenerstattungen sowie für Zwecke der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung. Die Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes nach den in dem Bericht zugrundeliegenden Werten ermöglicht den Kommunen ein Verfahren der vereinfachten Kostenermittlung. Die Werte berücksichtigen die Besoldungserhöhungen zum 1.3.1997 bzw. 1.7.1997 sowie die Tariferhöhungen zum 1.1.1997. difu

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41 S.

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KGSt-Bericht; 7/1998