Miete für Eigentumswohnungen. So manches Wenn und Aber, bis eine Summe durch 12 geteilt ist. Fortsetzung aus 1980, Nr. 2.

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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

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Im Beitrag errechnet der Autor den Mietzins bei öffentlich geförderten Wohnungen und gibt in der Berechnung die Abschreibung, die Verwaltungskosten, die Instandhaltungskosten, kleinere Reparaturen, Schönheitsreparaturen, die Betriebskosten und den Mietwagnisausfall für die Bildung der Einzelmiete im öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Erlangung der Kostenmiete an. rh

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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mietzins, Wohnungseigentum, Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Schönheitsreparatur, Betriebskosten, Mieterhöhung

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Wohnungseigentum, Hamburg 31(1980)Nr.3, S.18, 23-24, Tab.

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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mietzins, Wohnungseigentum, Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Schönheitsreparatur, Betriebskosten, Mieterhöhung

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