Der Schutz öffentlicher Interessen im Wasserrecht; The protection of public interests in water law.

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IRB: Z 369

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Das Wasserrechtsgesetz bietet weitgehende Handhaben zur Wahrung der öffentlichen Interessen. In der Realität allerdings kommt es - aus verschiedensten Gründen - zu Vollzugsdefiziten und Vernachlässigung bestimmter öffentlicher Interessen. Die Bürger sind für solche Fragen sensibler geworden. Die bisher vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten im Sinne der interessierten Bürger und einer verbesserten Transparenz der Verwaltungsverfahren werden einer kritischen Betrachtung unterzogen. (-z-)

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Wasserrecht, Verwaltung, Verwaltungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bodeneigentum, Öffentlichkeit, Bürgerinitiative, Bürgerbeteiligung, Nutzungsrecht, Vollzug, Vollzugsdefizit, Recht, Wasser

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Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft, 39(1987), Nr.1/2, S.13-21, Lit.

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Wasserrecht, Verwaltung, Verwaltungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bodeneigentum, Öffentlichkeit, Bürgerinitiative, Bürgerbeteiligung, Nutzungsrecht, Vollzug, Vollzugsdefizit, Recht, Wasser

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