Altlasten und Haftung - die Renaissance des allgemeinen Ordnungsrechts.
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Abstract
Die juristische Abhandlung setzt sich mit dem Problem der Haftung für sog. Altlasten auseinander. Anknüpfend an das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen werden Rechtsfragen der Eigentümerhaftung auf der Grundlage des allgemeinen und des besonderen Ordnungsrechts erörtert. Die Grenzen der Eingriffsmöglichkeiten bei Altlastenproblemen werden im Rahmen verschiedener Fallkonstellationen aus dem Bereich des Abfalls- und Wasserrechts verdeutlicht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage der Haftung einer Gemeinde, die das Gelände einer ehemaligen Müllkippe, die Abfallstoffe aus gewerblichen Betrieben aufgenommen hat, als Bauland ausweist, obwohl ein unabhängiger Gutachter vor Aufstellung des Bebauungsplanes vor zu erwartenden Gesundheitsgefahren gewarnt hat. Die Frage der öffentlich-rechtlichen Haftung wird sowohl anknüpfend an das Bebauungsplanverfahren als auch im Hinblick auf die erteilte Baugenehmigung für Wohnhäuser untersucht. (kl)
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Keywords
Abfall, Schadstoff, Bodenverunreinigung, Bebauungsplan, Baugenehmigung, Grundwasser, Wasserschutz, Schadenshaftung, Verursacherprinzip, Haftung, Haftungsrecht, Altlast, Abfallbeseitigung
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Verwaltungsrundschau, 33(1987), Nr.8, S.267-271, Lit.
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Abfall, Schadstoff, Bodenverunreinigung, Bebauungsplan, Baugenehmigung, Grundwasser, Wasserschutz, Schadenshaftung, Verursacherprinzip, Haftung, Haftungsrecht, Altlast, Abfallbeseitigung