Die Rechtsstellung des ehrenamtlichen Jugendleiters. Rechtsgutachten.
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1979
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ZZ
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SEBI: 81/4967
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GU
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Zusammenfassung
Der in der freien Jugendhilfe tätige ehrenamtliche Jugendleiter steht in Rechtsverhältnissen zu dem Träger der Jugendhilfe, zu den Gruppenmitgliedern, und den Eltern der minderjährigen Gruppenmitglieder. Diese rechtlichen Beziehungen ergeben sich ausschließlich aus dem geltenden Zivilrecht. Außerdem ergeben sich aus r 832 BGB noch Pflichten des Jugendleiters gegenüber Dritten. Zwei Gerichtsurteile werden zur Erläuterung des vertretenen Standpunktes herangezogen. gk/difu
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Pullach: (1979), 28 S.