Zweckadäquanz der GoB für die staatliche Doppik.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: Kws 704/313

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Abstract

Die staatliche Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Seit knapp fünf Jahren bildet der doppische Rechnungsstil eine vollwertige Alternative zur hergebrachten Kameralistik. Jede staatliche Gebietskörperschaft kann sich frei entscheiden, welchen der beiden Rechnungsstile sie praktiziert. Der Autor stellt die staatliche Doppik vor. Mit den Standards staatlicher Doppik und den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) finden beide relevanten Regelwerke Berücksichtigung. Nach Einführung des Zusammenhangs, dass die für die Rechnungslegungspraxis unmittelbar einschlägigen Standards staatlicher Doppik auf den als Deduktionsbasis dienenden GoB fußen, werden folgende Punkte in Blick genommen: Grundsystematik des GoB-Gefüges im Spannungsfeld öffentlicher Haushaltswirtschaft und ihrer Besonderheiten; Bilanzierung typischer Geschäftsvorfälle staatlicher Geschäftstätigkeit wie "Steuererhebung"; "Gewährung von Zuwendungen", "Erfüllung gesetzlicher sowie faktischer Leistungsverpflichtungen". Kritische Perspektive: Inwieweit können GoB-basierte Rechnungslegungsregelwerke den Zwecken staatlicher Rechnungslegung gerecht werden?

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XXI, 265 S.

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Schriften zur Rechnungslegung; 13