Verlorene Baukostenzuschüsse des Mieters als Mieteinnahmen beim Vermieter. BFH, Urteil vom 28.10. 1980 - VIII R 34/76.
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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
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Zusammenfassung
Verlorene Baukostenzuschüsse gehören beim Vermieter zuden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sie mindern nicht die Herstellungskosten des Gebäudes. Die Finanzierungsbeiträge des Mieters zur Erstellung von Gebäudeeinlagen gehören zu Einkünften des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG); sie haben ihre Grundlage im Mietvertrag. Als zusätzliches Nutzungsentgeld stehen sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Gebrauchsüberlassung der Grundstücke. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Baukostenzuschuss, Herstellungskosten, Mieteinnahme, Einkommensteuergesetz, Steuerrecht, Rechtsprechung, BFH-Urteil
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Betr.-Berater 36(1981)Nr.5, S.288-289
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Baurecht, Recht, Wohnung, Baukostenzuschuss, Herstellungskosten, Mieteinnahme, Einkommensteuergesetz, Steuerrecht, Rechtsprechung, BFH-Urteil