Zu Einwänden gegen die Verbingung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten der EU. OVG Münster, Urteil vom 29. April 2004 - 20 A 3956/02.
Nomos
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Datum
2005
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1) Einwände gegen die Verbringung von Abfällen sind nur dann rechtswirksam erhoben, wenn sie mit Gründen versehen sind, die ihrerseits unter Umständen noch innerhalb der Frist ausgeräumt werden können und einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind. 2) Eine nicht hinlänglich durch Gründe präzisierte Ablehnung einer Verbringung kann nicht als beachtlicher Einwand gelten. 3) Es ist ausgeschlossen, nach Ablauf der Frist zusätzliche Einwände nachzuschieben oder erhobene Einwände nachzubessern. Vorinstanz: VG Düsseldorf - 17 K 3899/02. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 254-259