Kurzgutachten zur Abfallvermeidung und -verwertung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG in Brandenburg für Anlagen zum Brennen Keramischer Erzeugnisse (Anlagen der Ziffer 2.10 des Anhangs zur 4. BImSchV).
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DE
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Potsdam
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ZLB: 97/1488-4
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RE
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Abstract
Das im Rahmen des Schwerpunktprogramms zum Vollzug des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG erarbeitete anlagentypische Kurzgutachten stellt den allgemeinen Stand der Technik zur Abfallvermeidung und -verwertung im Bereich der keramischen Industrie dar. Einer allgemeinen Verfahrensbeschreibung, in der die verschiedenen Bereiche der keramischen Industrie dargestellt werden, schließt sich die Erklärung der einzelnen Verfahrensschritte in den Prozessen der Masseherstellung, der Formgebung, der Trocknung, des Sinterns, Engobierens, Glasierens, Dekorierens und Nachbearbeitens an. Im folgenden Kapitel wird eine allgemeine Stoffbilanz aufgestellt, in der die verschiedenen Einzelstoffe, die Produkte und die bei der Produktion entstehenden Abfälle genannt werden. Da diese Kurzgutachten als eine Art Handbuch für die Umweltverwaltung dienen sollen, wurden als Hilfsmittel für Betriebsbegehungen zwei Checklisten (Anlagenuntersuchung, Abfälle) ausgearbeitet. goj/difu
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ca. 110 S.
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Fachbeiträge des Landesumweltamtes