Das Dauerwohnrecht nach WEG in genossenschaftlich organisierten Wohnprojekten.
Wohnbund
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Wohnbund
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DE
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München
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1021-979X
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ZLB: 4-Zs 5875
BBR: H 893
BBR: H 893
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RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Für gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte liegt eine Entscheidung für die Rechtsform Genossenschaft nahe, da die Genossenschaft die Nutzung ihrer Wohnungen an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft binden kann. Eine genossenschaftliche Finanzierung bietet die Möglichkeit, auch Mitglieder mit einer Wohnung zu versorgen, deren Vermögenssituation eine Wohneigentumsbildung nicht erlauben würde. Genossenschaften ohne entschuldeten Bestand oder Neugründungen von Genossenschaften haben jedoch häufig Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihrer Projekte. In dieser Situation kann es vorteilhaft sein, einen Teil der Wohnungen zu verkaufen. Als eine Alternative zum Wohnungsverkauf bietet sich auch der Verkauf von Dauerwohnrechten in Genossenschaften nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an, deren Vorteile in dem Beitrag erläutert werden. Ein zeitlich befristetes Dauerwohnrecht kann als eine Form der Mietvorauszahlung angesehen werden. Beim unbefristeten Dauerwohnrecht erhält der Erwerber ein ausschließliches Verfügungsrecht an einer bestimmten Wohnung, das vererblich und veräußerbar ist. Der Verkauf von eigentumsnah gestalteten Dauerwohnrechten hilft genossenschaftlich organisierten Wohnprojekten zwar, große Bauvorhaben umzusetzen, andererseits wird dadurch jedoch das Solidarprinzip der Genossenschaften aufgebrochen. difu
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Wohnbund-Informationen
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Nr. 2
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S. 14-16