Gemeinsamer Landesentwicklungsplan Standortsicherung Flughafen (LEP SF).

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DE

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Potsdam

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ZLB: 99/3619-4

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Zusammenfassung

Der Landesentwicklungsplan Standortsicherung Flughafen (Tegel, Tempelhof, Schönefeld) der Länder Berlin und Brandenburg ist gemeinsam erstellt worden. Die Verkehrsinfrastruktur ist eine grundlegende Voraussetzung, um den zentralen Aufgaben gerecht zu werden. Hierbei richtet sich das Augenmerk auf den Flugverkehr und dabei insbesondere den künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg-International (BBI), Standort dieses neuen Flughafens ist Schönefeld. Mit dem Ausbau des Flughafens Schönefeld werden die innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof immer mehr abgebaut. Der gemeinsame Landesentwicklungsplan Standortsicherung Flughafen (LEP SF) ist am 23.4.99 als Rechtsverordnung in Berlin und Brandenburg in Kraft getreten. In der Schrift wird der Landesentwicklungsplan SF in Gesetzesform vorgelegt und bietet so die Möglichkeiten die Planungsschritte in Richtung Flughafen Berlin-Brandenburg-International nachzuvollziehen. Die Aufgabe des LEP SF ist es, die landesplanerischen Grundlagen für die folgenden fachlichen Planungs- und Genehmigungsschritte zum Ausbau des Flughafens zu schaffen. Aus diesem Grunde werden die für den beabsichtigten Ausbau benötigten Flächen des Flughafens landesplanerisch gesichert. sg/difu

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16 S.

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