Die Rechtsstellung parteiloser Kandidaten und Mandatsträger.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 82/5674

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Parteien spielen im heutigen Verfassungsleben der Bundesrepublik Deutschland eine dominierende Rolle.Dies läßt auch die Bezeichnung der Bundesrepublik als "Parteienstaat" (Leibholz) erkennen.Ziel der vorliegenden Arbeit ist es demgegenüber, die Rolle parteiloser Bürger bei der politischen Willensbildung zu beleuchten.Der Autor erörtert die Frage, ob Parteilose auch an Wahlen teilnehmen können und wie ihre Rechtsstellung im Wahlverfahren ausgestaltet ist bzw. sein müßte, anhand der Art. 21 und 38 (1) S. 1 GG.Er weist nach, daß eine Reihe wahlgesetzlicher Bestimmungen verfassungswidrig sind, z.B. @ 48 (1) S. 2 Bundeswahlgesetz.Der Verfasser erörtert die Chancengleichheit parteiloser Kandidaten.Im Hinblick auf die Rechtsstellung der partei- und fraktionslosen Abgeordneten wird die Verfassungswidrigkeit von Vorschriften der Geschäftsordnungen des Bundestages festgestellt.Auch die kommunale Ebene wird in einem besonderen Teil angesprochen. chb/difu

Description

Keywords

Wahlen, Wahlkandidat, Mandatsträger, Parteilosigkeit, Wahlrecht, Listenplatz, Chancengleichheit, Abgeordneter, Fraktionsstatus, Mandatsverlust, Gemeindevertreter, Partei, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verfassungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Frankfurt/Main: Lang (1982), XXII, 220 S., Lit.(jurs.Diss.; Bochum 1982)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wahlen, Wahlkandidat, Mandatsträger, Parteilosigkeit, Wahlrecht, Listenplatz, Chancengleichheit, Abgeordneter, Fraktionsstatus, Mandatsverlust, Gemeindevertreter, Partei, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verfassungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 303