Die Rechtsstellung parteiloser Kandidaten und Mandatsträger.
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SEBI: 82/5674
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DI
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Abstract
Die Parteien spielen im heutigen Verfassungsleben der Bundesrepublik Deutschland eine dominierende Rolle.Dies läßt auch die Bezeichnung der Bundesrepublik als "Parteienstaat" (Leibholz) erkennen.Ziel der vorliegenden Arbeit ist es demgegenüber, die Rolle parteiloser Bürger bei der politischen Willensbildung zu beleuchten.Der Autor erörtert die Frage, ob Parteilose auch an Wahlen teilnehmen können und wie ihre Rechtsstellung im Wahlverfahren ausgestaltet ist bzw. sein müßte, anhand der Art. 21 und 38 (1) S. 1 GG.Er weist nach, daß eine Reihe wahlgesetzlicher Bestimmungen verfassungswidrig sind, z.B. @ 48 (1) S. 2 Bundeswahlgesetz.Der Verfasser erörtert die Chancengleichheit parteiloser Kandidaten.Im Hinblick auf die Rechtsstellung der partei- und fraktionslosen Abgeordneten wird die Verfassungswidrigkeit von Vorschriften der Geschäftsordnungen des Bundestages festgestellt.Auch die kommunale Ebene wird in einem besonderen Teil angesprochen. chb/difu
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Wahlen, Wahlkandidat, Mandatsträger, Parteilosigkeit, Wahlrecht, Listenplatz, Chancengleichheit, Abgeordneter, Fraktionsstatus, Mandatsverlust, Gemeindevertreter, Partei, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verfassungsrecht
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Frankfurt/Main: Lang (1982), XXII, 220 S., Lit.(jurs.Diss.; Bochum 1982)
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Wahlen, Wahlkandidat, Mandatsträger, Parteilosigkeit, Wahlrecht, Listenplatz, Chancengleichheit, Abgeordneter, Fraktionsstatus, Mandatsverlust, Gemeindevertreter, Partei, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verfassungsrecht
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 303