Investitionsprogramm Abwasser NRW. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen.

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Düsseldorf

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ZLB: 4-2007/3199

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BE

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Abstract

Mit der neuen Förderrichtlinie werden die Umsetzung notwendiger Investitionen und der Erhalt der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer und der Umwelt unterstützt. Die Neuausrichtung des Förderprogramms durch die Landesregierung zielt darauf ab, dass Investitionen im Abwasserbereich in die notwendige Substanzerhaltung und -erweiterung an Abwasseranlagen zum Schutz der Gewässer erfolgen. Die Förderrichtlinie setzt die Schwerpunkte für abwassertechnische Investitionen im Zusammenhang mit den wasserwirtschaftlichen Anforderungen. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll durch die Förderung ebenfalls unterstützt werden: Mit der Förderung sollen die wesentlichen abwassertechnischen Aufgaben der Zukunft angegangen und gelöst werden. Reduzierung und Vermeidung des Eintrags gefährlicher oder hygienisch relevanter Stoffe durch zukunftsorientierten Technologieeinsatz bei wasserwirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen, Verminderung und Vermeidungsstrategien im industriell-gewerblichen Bereich (produktionsintegrierter Umweltschutz), Verringerung der Gewässerbelastungen aus Niederschlagswassereinleitungen, Verminderung des Fremdwasseranfalls im öffentlichen und privaten Bereich, Energieoptimierung bei Abwasseranlagen. Das Förderprogramm ermöglicht einen effektiven Mitteleinsatz durch Bündelung der Bewilligungsverfahren bei der NRW.BANK unter fachtechnischer Beteiligung der Wasserbehörden. difu

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52 S.

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Umwelt