Kreis Iserlohn, Kommunale Neugliederung. Die Kreisreform im Osten des Ruhrgebiets. Gegenvorschläge zum Gesetzentwurf der Landesregierung NW zur Neuordnung des Ruhrgebietes, LT-Drucksache 7/2800.
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SEBI: 74/3338
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Laut Gesetzentwurf für das Ruhrgebiet soll der Raum Schwerte/Westhofen/Ergste vom Kreis Iserlohn abgetrennt und in den neuen Kreis Unna einbezogen werden. Dagegen hat der Kreistag Einspruch erhoben. Die vorliegende Veröffentlichung nimmt eine kritische Analyse der als ,,Umlandkreis'' ausgewiesenen neuen Raumeinheit vor. Wie sich zeigt, ist eine Zuordnung der zukünftigen Stadt Schwerte zum Kreis Unna wegen ihrer extremen Randlage nicht gerechtfertigt. Zur Umlandfunktion wird festgestellt, daß die Kernstadt Dortmund keiner weiteren Zentralitätsförderung bedarf, sondern vielmehr durch die Bildung zweier leistungsstarker Sektoralkreise Iserlohn und Unna/Hamm entlastet werden sollte. Graphische Darstellungen im Anhang ergänzen den Text.
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Kreisgebietsreform, Gemeindegebietsreform, Regionalentwicklungsplanung, Kreisreform, Kommunale Neugliederung, Regionalplanung, Verwaltung, Planung
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In: Iserlohn, (1973) 25 S., Abb.; Zus.
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Kreisgebietsreform, Gemeindegebietsreform, Regionalentwicklungsplanung, Kreisreform, Kommunale Neugliederung, Regionalplanung, Verwaltung, Planung