Vorbereitung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen.

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Berlin

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ZLB: 94/33-4
BBR: C 23 239

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S
RE

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Abstract

Das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurde durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz zum 1.Mai 1993 als Dauerrecht eingeführt. Anders als nach dem Städebauförderungsgesetz ist die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme heute ein Instrument der Gemeinden, mit dem sie auf den sich aus landesplanerischen, aber auch und insbesondere auf den sich aus örtlichen Erfordernissen ergebenden erhöhten Baulandbedarf reagieren können. Die Festlegung des Entwicklungsbereichs erfolgt nun durch Satzungsbeschluß der Gemeinde und nicht, wie nach altem Recht, durch Rechtsverordnung der Landesregierung. Das Deutsche Institut für Urbanistik untersucht auf Anregung der Kommunen die im Zusammenhang mit der Anwendung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auftretenden Fragen. Kern der Studie ist die Untersuchung von acht Fallbeispielen unterschiedlicher Größe, Zielsetzung und Ausgangslage. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 1994 als Handbuch für die Anwendungspraxis veröffentlicht. Im Vorgriff auf die Veröffentlichung werden mit der Arbeitshilfe Praxishinweise zur Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gegeben. Die Vorbereitungsphase beginnt mit ersten grundsätzlichen Überlegungen zum Einsatz des Entwicklungsrechts für eine bestimmte städtebauliche Aufgabe und endet mit der förmlichen Festlegung des Entwicklungsbereichs durch gemeindliche Satzung. difu

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81 S.

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Arbeitshilfe Städtebaurecht