Prioritäre Handlungsfelder für die Berliner Gesamtstädtische Lokale Agenda 21. Stand 12. Juni 2001.
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DE
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Berlin
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ZLB: 2003/1573-4
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Zusammenfassung
Für weite Bevölkerungskreise ist die Agenda 21 bzw. die Nachhaltigkeit unklar. Das Verständnis der Bevölkerung ist aber wichtig für den gesamten Prozess. Aus diesem Grund ist es notwendig, in der gesamtstädtischen Agenda an einigen wenigen Beispielen zu zeigen, was unter der Zielvorstellung nachhaltige Entwicklung als Konzept und auch in der Umsetzung zu verstehen ist. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit Beschluss vom 23.9.99 den Senat aufgefordert, eine gesamtstädtische Lokale Agenda 21 für Berlin zu erstellen und als Teilziel für Herbst 2000 die prioritären Handlungsfelder zu identifizieren. Die Priorität bestimmt sich durch: die Bedeutung des Handlungsfeldes in Hinblick auf Defizite bei der Erreichung von Nachhaltigkeit, die durch politischen Kompetenzen, politischen Gestaltungsspielraum und durch gesellschaftliche Akzeptanz der Maßnahmen eingeschränkt sind. Folgende Handlungsfelder werden vorrangig im Rahmen der Agenda 21 bearbeitet: 1. Verkehr/Mobilität; 2. soziale Stadtentwicklung - soziale Kohäsion; 3. Intensivierung regionaler bzw. lokaler Entwicklungspotenziale; 4. Strukturwandel zur Informationsgesellschaft; 5. Berlin in der einen Welt; 6. Partizipation junger Menschen; 7. Bildung; 8. Klimaschutz; 9. Geschlechtergerechtigkeit. sg/difu
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27 S.