Erschließungsprobleme beim Hochschulausbau.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 75/2828

item.page.type

item.page.type-orlis

SW

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die öffentliche Erschließung ist nach PAR. 123 Abs. 1 BBauG Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.Die Hochschulstädte könnten den Erschließungsbeitrag oder den Beitrag nach PAR. 8 KAG erheben.Der erwähnte Grundsatz des BBauG verliert jedoch an praktischer Bedeutung, wenn man sich vor Augen führt, daß die Erschließungslast der Gemeinde durch ihre Leistungsfähigkeit begrenzt ist.Viele Hochschulstädte sehen angesichts des fehlenden Erschließungsanspruchs des Landes die öffentlcihe Erschließung neuer Hochschulbereiche als Aufgabe des Landes an.Zur Lösung dieser Probleme helfen nur Vertragsverhandlungen mit den Hochschulstädten weiter.

Description

Keywords

Hochschulstadt, Hochschulausbau, Erschließung, Bauwesen, Bildungswesen, Wirtschaft, Finanzen

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

In: aus: Staatsbau NW; Staatliches Bauen in Nordrhein-Westfalen, München: (1974), S. 70-75, Abb.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Hochschulstadt, Hochschulausbau, Erschließung, Bauwesen, Bildungswesen, Wirtschaft, Finanzen

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries