Zur Präklusion nach § 61 Abs. 3 BNatSchG. BVerwG, Urteil vom 22.1.2004 - 4 A 4/03.

Heymann
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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Abstract

Art. 3, 19 GG; Art. 4 FHH-RL; §§ 1, 5, 11 VerkPBG; § 61 BNatSchG; § 17 FStrG: 1) Die Regelung des § 5 Abs.1 VerkPBG, wonach das BVerwG im ersten und letzten Rechtszug über die im § 1 VerkPBG genannten Vorhaben entscheidet, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (wie BVerwG, Urteil vom 22.1.2004 - 4 A 32.02 - vgl. DVBl Heft 10/04 S.649-655). 2) Die Regelung in § 61 Abs.3 BNatSchG stellt eine eigenständige materielle Präklusion dar. 3) Die Einwendungen müssen hinreichend deutlich machen, aus welchen Gründen nach Auffassung des beteiligten Vereins zu welchen im Einzelnen zu behandelnden Fragen weiterer Untersuchungsbedarf besteht oder einer Wertung nicht gefolgt werden kann. Sie müssen zumindest Angaben dazu enthalten, welches Schutzgut durch ein Vorhaben betroffen wird und welche Beeinträchtigungen ihm drohen. Im Regelfall ist auch die räumliche Zuordnung eines naturschutzrechtlich bedeutsamen Vorkommens oder einer Beeinträchtigung zu spezifizieren. 4) Eine Präklusion scheidet aus, soweit der Verein erst nach Erlass des PFB an einem anderen Verfahren - hier zur Nachmeldung eines FFH-Gebiets - beteiligt worden ist. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 10

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S. 655-657

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