Wirksamkeit des Bebauungsplans am Erscheinungstag des Amtsblatts - Gebot der rechtzeitigen Mitteilung (§ 34 Abs. 1 GemO) dient nur Interessen der Gremiumsmitglieder.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Datum

2004

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Herausgeber

Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Laut Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 15.7.2003 wird ein Bebauungsplan bei einer Veröffentlichung im Amtsblatt an dessen Erscheinungstag wirksam. Denn nach dem eindeutigen Wortlaut des § 10 Abs. 3 S. 4 BauGB tritt der Bebauungsplan mit der Bekanntmachung in Kraft. Das Gebot der rechtzeitigen Mitteilung (§ 34 Abs. 1 GemO) dient nur Interessen der Gremiumsmitglieder. Stimmen diese ohne Beanstandung der Rechtzeitigkeit der ihnen zugeleiteten Informationen über den Verhandlungsgegenstand ab, so liegt darin der Verzicht auf eine längere Vorbereitungsfrist. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 85-86

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen