Die Ordnung des Bauhandwerks nach den Oberrheinischen Stadtrechten.

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SEBI: 70/887

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Es werden die Ordnungen der Bauhandwerker in den Oberrheinischen Stadtrechten für das Mittelalter und die beginnende Neuzeit dargestellt. Baurecht und Handwerksrecht waren nicht streng voneinander getrennt; baurechtliche Vorschriften waren mitunter in den Handwerksordnungen enthalten. Die Entstehung der Bauwerkerzünfte setzte im 13. und 14. Jahrhundert ein, davor galt weitgehend Gewohnheitsrecht. Gleich anderen Handwerksordnungen arbeiten die Ordnungen des Bauhandwerks vielfach mit allgemein gehaltenen Vorschriften. Sie enthalten aber auch eine Fülle von kasuistischen, teils unzusammenhängenden Einzelregelungen.

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Schlagwörter

Bauhandwerk, Handwerksordnung, Mittelalter, Baurecht, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte, Recht, Geschichte

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Heidelberg, (1968) VII, 91 S., Lit.; Zus.

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Bauhandwerk, Handwerksordnung, Mittelalter, Baurecht, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte, Recht, Geschichte

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