Das Gesetz zur Tarifeinheit. Grundrechtlich betrachtet.
C.F. Müller
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C.F. Müller
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DE
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Heidelberg
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0179-4051
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ZLB: Zs 3807
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Abstract
Das Gesetz sieht vor, die Tarifeinheit in einem Betrieb im Falle von Konflikten nach dem Mehrheitsprinzip zu ordnen. Können sich Gewerkschaften mit sich überschneidenden Tarifverträgen nicht einigen, soll künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die Belange der Minderheitsgewerkschaften sollen durch "flankierende Verfahrensregeln" berücksichtigt werden. Außerdem sieht der Entwurf vor, das Arbeitsgerichtsgesetz entsprechend den Regelungen zur Tarifeinheit anzupassen. Die Gerichte sollen über den im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifpartei mit bindender Wirkung für Dritte entscheiden.
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Zeitschrift für Gesetzgebung
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Nr. 1
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S. 24-43