Der rechtliche Status von Franchisenehmern zwischen neuer Selbständigkeit und Arbeitnehmerqualifikation.

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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2000/1826

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DI

Zusammenfassung

Im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Betrachtung stehen neben befristeten Arbeitsverhältnissen, Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnissen die Formen der so genannten neuen oder abhängigen Selbständigkeit. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass anstelle von traditionellen Arbeitsverhältnissen langfristige Kooperationsverhältnisse zwischen rechtlich selbständigen Unternehmern eingegangen werden. Zu den neuen selbständigen Beschäftigungsformen zählen - vornehmlich im Bau- und Transportbereich - die Übertragung von Tätigkeiten auf Subunternehmer sowie im Handels- und Dienstleistungssektor das Franchising. Franchising wird vielfach als eine vertikal gegliederte Vertriebsform bezeichnet, die auf der engen Kooperation eines größeren Unternehmens, des Franchisegebers, mit vielen kleinen Subunternehmern, den Franchisenehmern, basiert. In dieser Arbeit wird untersucht, ob Franchisenehmer, die nach dem Inhalt der Franchiseverträge stets als selbständige Unternehmer bezeichnet werden, unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitnehmer des Franchisegebers qualifiziert werden können. Ziel ist es, überzeugende und in der Praxis handhabbare Abgrenzungskriterien zu gewinnen, die über eine rein einzelfallbezogene Betrachtung hinausgehen. sg/difu

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243 S.

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Oldenburger Forum der Rechtswissenschaften; 2