Durchfahrverbote zur Bekämpfung der Mautflucht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

§ 45 Abs. 9 Satz 3 StVO gibt den Straßenverkehrsbehörden eine Befugnis, die Flucht vor der Autobahnmaut mittels Durchfahrverboten zu bekämpfen. Der Beitrag sichtet die dazu ergangene Rechtsprechung und erläutert, welche Voraussetzungen für eine solche Anordnung erfüllt sein müssen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der behördlichen Ermessensausübung. Zur Sprache kommen auch einige Konstellationen, die noch nicht Gegenstand gerichtlicher Entscheidung waren. Allen rechtlichen Schwierigkeiten zum Trotz belegen mehrere Urteile, dass Durchfahrverbote auch gerichtsfest angeordnet werden können.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 2

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S. 76-84

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