Die privatrechtsgeschäftliche Außenvertretung der Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland. Eine vergleichende Untersuchung.

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SEBI: 71/1649

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Zusammenfassung

Die privatrechtsgeschäftliche Außenvertretung der Gemeinde ist in den heute geltenden Gemeindeverfassungen sehr unterschiedlich geregelt. So stellt sich für den Bürger, der mit einer Gemeinde einen privatschriftlichen Vertrag abschließt, immer wieder die Frage, ob die Gemeinde dabei durch die richtige Person vertreten wird und ob diese Person in der richtigen Form handelt. In den Gemeindeverfassungen wird bei der Regelung der privatrechtsgeschäftlichen Außenvertretung danach unterschieden, ob die abzugebende Erklärung zu den allgemeinen Verwaltungsgeschäften, zu den Kassengeschäften, zu den Angelegenheiten der Eigenbetriebe oder in den Bereich der Vertretung der Gemeinde in den obersten wirtschaftlichen Unternehmen gehört. Soweit nichtverpflichtende Erklärungen abzugeben sind, haben sämtliche Gemeindeverfassungen das Organ ,,Verwaltungsleitung'' mit der Außenvertretungszuständigkeit betraut. Aber auch die Zuständigkeit zur Abgabe allgemeiner Verpflichtungserklärungen obliegt der Verwaltungsleitung.

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Schlagwörter

Kommunalrecht, Kompetenz, Kommunalverwaltung, Unternehmen, Gemeindefinanzordnung, Außenvertretung, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschäft, Verwaltungsvertrag, Gemeindeverfassung

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Münster, (1970) XLI, 211 S., Lit.

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Kommunalrecht, Kompetenz, Kommunalverwaltung, Unternehmen, Gemeindefinanzordnung, Außenvertretung, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschäft, Verwaltungsvertrag, Gemeindeverfassung

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