Fehlbelegungsabgabe fehl am Platz. Zum Standort der rheinischen Unternehmen.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Das Problem der Fehlbelegung von Sozialwohnungen durch inzwischen besser verdienende Mieter kann nach Asicht der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Nordrhein-Westfalens nicht durch eine Fehlbelegungsabgabe gelöst werden. Auch öffentlich geförderte Wohnungen sollten dem Vergleichsmietenrecht unterworfen werden. Es muss eine kostenorientierte Miete ermöglicht werden, in deren Rahmen auch Modernisierungen in Übereinstimmung mit dem Mieter durchgeführt werden können, d.h. der Aktionsraum auch der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen sollte in Richtung mehr Markt erweitert werden. Abschließend eine Übersicht über die Bauleistungen der rheinischen Wohnungsunternehmen. hg
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Schlagwörter
Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung, Finanzierung, Nutzung, Miete, Modernisierung, Subventionierung, Kostenmiete, Fehlbelegung, Vergleichsmiete, Wohnungswirtschaft
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.12, S.682-684
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Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung, Finanzierung, Nutzung, Miete, Modernisierung, Subventionierung, Kostenmiete, Fehlbelegung, Vergleichsmiete, Wohnungswirtschaft